Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites und Apps, die an Verbraucher verkaufen, barrierefrei sein. In Deutschland ist das im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt, mit dem der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) umgesetzt wurde. Hier lesen Sie, wer betroffen ist, was barrierefrei praktisch bedeutet und wie Sie Ihre Website prüfen. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Für die meisten Unternehmen zählt der elektronische Geschäftsverkehr: Websites und Apps, über die Verbraucher online einen Vertrag schließen. Das sind Onlineshops, aber auch Online-Buchungen und -Bestellungen von Dienstleistungen. Auch Bankdienste, E-Books, Personenverkehr und Telekommunikation fallen darunter.
- In der Regel betroffen: Onlineshops, Online-Buchung und -Bestellung für Verbraucher, Ticketverkauf, Kundenkonten zum Kaufen.
- In der Regel nicht betroffen: reine Informationswebsites ohne Online-Vertragsschluss und Seiten, die nur an Unternehmen verkaufen.
- Ausgenommen: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, also weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.
Auch wenn Sie ausgenommen sind: Eine barrierefreie Website ist für alle einfacher – klarer auf kleinen Bildschirmen, lesbar in der Sonne und mit einer Hand bedienbar.
Was bedeutet barrierefrei in der Praxis?
Das Gesetz beschreibt die Anforderungen allgemein. In der Praxis folgen Unternehmen der europäischen Norm EN 301 549, die für Websites weitgehend den WCAG-2.1-Richtlinien auf Stufe AA entspricht. Typische Punkte:
- Alternativtexte für Bilder mit Informationsgehalt
- Ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund
- Alles allein mit der Tastatur bedienbar, mit sichtbarem Fokus
- Formulare mit klaren Beschriftungen und hilfreichen Fehlermeldungen
- Überschriften und Struktur, denen Screenreader folgen können
- Text, der sich auf 200 % vergrößern lässt, ohne dass die Seite zerfällt
- Untertitel oder Transkripte für Videos
Außerdem müssen Sie veröffentlichen, wie Ihre Dienstleistung die Anforderungen erfüllt – meist in einer Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website.
Was droht bei Verstößen?
Die Marktüberwachung der Länder kann Nachbesserungen verlangen und Bußgelder verhängen, bei bestimmten Verstößen bis zu 100.000 Euro (§ 37 BFSG). Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, dürfen unverändert weiterlaufen, längstens bis zum 27. Juni 2030.
Prüfen Sie Ihre Website in 30 Minuten
- Nur die Tastatur nutzen. Gehen Sie mit der Tab-Taste durch Startseite, ein Produkt oder eine Leistung und Kasse oder Buchung. Erreichen Sie alles, und sehen Sie immer, wo Sie sind?
- Einen kostenlosen automatischen Test machen, etwa Lighthouse in Chrome oder WAVE. Sie finden viele technische Fehler, aber nicht alle.
- Auf 200 % zoomen. Passt der Text noch, und können Sie weiterhin bestellen oder buchen?
- Einen Screenreader testen, etwa VoiceOver (Mac, iPhone) oder NVDA (Windows), auf Ihrer wichtigsten Seite.
- Formulare und Fehlermeldungen prüfen. Ist klar, was schiefging und wie man es behebt?
So helfen wir
Wir bauen neue Websites von Anfang an barrierefrei: Struktur, Kontraste, Tastaturbedienung und Formulare. Bestehende Websites prüfen wir und beheben, was Kunden blockiert. Unsere eigene Website erreicht in Google Lighthouse auf allen getesteten Seiten 100 Punkte für Barrierefreiheit. Mehr zu unserem Webdesign.
Unsicher, ob Ihre Website betroffen oder barrierefrei ist? Schicken Sie uns Ihre Webadresse – Sie erhalten ein persönliches, kostenloses Angebot für die Verbesserungen.
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